Willkommen in der Kanzlei Lattermann
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Verwaltungsstrafverfahren
- Inkassotätigkeiten
Willkommen in der Kanzlei Lattermann
Ihr vertrauensvoller Partner für rechtliche Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau.
Ing. Dr. Robert Lattermann
Ihr vertrauensvoller Partner für rechtliche Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau.
Ihr Partner für Straf- und Zivilrecht
Bevor sich Ing. Dr. Robert Lattermann, Jahrgang 1971, den Rechtswissenschaften verschrieb, absolvierte er eine technische Ausbildung an einem Kolleg für Maschinenbau. 1993 entschied er sich für eine juristische Laufbahn und begann sein Studium in Salzburg. Nach der Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften gründete er seine Kanzlei in Wien und vertritt seither seine Klienten in sämtlichen Straf- und Zivilrechtsfragen.
Professionell
Lösungsorientiert
Wir setzen Ihre Vorstellungen gezielt und effektiv um und streben möglichst zeitnahe, erfolgreiche Ergebnisse an.
Rechtsgebiete
Strafrecht
Vertretung im Ermittlungsverfahren vor der Polizei, im gesamten Hauptverfahren vor den Gerichten und im Strafvollzug vor den Justizanstalten, Opfervertretung und Geltendmachung von Privatbeteiligtenansprüchen
Zivilrecht
Insbesondere Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Abwicklung von Verkehrsunfällen und Festsetzung von Schmerzengeld, Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kaufvertragsvereinbarungen, Anfechtungen und Rückabwicklungen von Verträgen, sowie Vertretung in einem Passivverfahren
Verwaltungs-strafverfahren
Insbesondere nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Führerscheingesetz (FSG).
Verwaltungsstrafverfahren
Insbesondere nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Führerscheingesetz (FSG).
Inkassotätigkeiten
Forderungseintreibung außergerichtlich / gerichtlich und exekutionsrechtlich, Beratung und Vertretung bei Besitzstörungen.
Kanzlei Lattermann
- Vertretung in Straf- und Zivilrechtsfragen.
- Beratung bei außergerichtlichen Einigungen.
- Begleitung bei unvermeidbaren Klagen.
- Seriöse Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.
- Entwicklung bestmöglicher Lösungen.
Kanzlei Lattermann
- Vertretung in Straf- und Zivilrechtsfragen.
- Beratung bei außergerichtlichen Einigungen.
- Begleitung bei unvermeidbaren Klagen.
- Seriöse Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.
- Entwicklung bestmöglicher Lösungen.
Presse
Unsere Fälle sind auch regelmäßig von medialem Interesse und werden von einer breiten Öffentlichkeit gelesen.
Das sagen unsere Klienten
Andreas Beranek7 September 2023 Es gibt immer einen Plan B! Zeynep Perier Yüca15 Mai 2023 Sehr erfahrene und hilfsbereite Anwalt, Er weist was er tut. wiethoma Gmbh25 April 2023 Mein Anwalt der Wahl J21 April 2023 Im Strafrecht gibt es keinen besseren Markus Slepiec25 November 2022 Herr Doktor Lattermann ist ein Top Anwalt mit viel Erfahrung und höchster Professionalität! Eine bessere Betreuung der Mandanten ist nicht möglich, selbiges gilt für Frau Mag. Kosar. Alles in allem sehr zu empfehlen!
FAQ
Fragen & Antworten
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen meiner Mandanten auf einen Blick.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten für den ersten anwaltlichen Kontakt belaufen sich auf EUR 180,00.
Welche Unterlagen sind zur Erstberatung mitzubringen und welche Leistungen dabei umfasst?
Bitte bringen Sie sämtliche relevanten Unterlagen zum konkreten Fall, wie insbesondere Verträge, bisherige Korrespondenzen, behördliche Schriftstücke sowie Ihre Rechtschutzpolizze zur Erstberatung mit. Anhand der Unterlagen und Ihren Schilderungen werden wir Ihnen eine fundierte Auskunft über Ihre rechtlichen Möglichkeit, die nächsten Schritte sowie Erfolgsaussichten geben.
Wie, wann und wo sind Besprechungstermine möglich?
Sämtliche Termine – Erstberatungen wie Folgetermine – können sehr gerne telefonisch und / oder persönlich in unserer Kanzlei nach vorheriger Vereinbarung stattfinden. Um Ihnen möglichst rasch einen passenden Termin anbieten zu können, empfehlen wir Ihnen die telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat.
Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Kosten?
Gerne können Erstberatungen – sofern diese in Ihrem Rechtschutzvertrag Deckung finden – direkt mit dem Versicherungsinstitut verrechnet werden. Bei Übernahme Ihrer rechtsfreundlichen Vertretung können wir bei Ihrer Rechtschutzversicherung um Kostendeckung für unser Einschreiten anfragen, sodass Sie kein Kostenrisiko tragen. Hierzu ersuchen wir bereits beim Erstkontakt die Polizzennummer sowie das Versicherungsinstitut bekanntzugeben.